Die SEC aktualisiert Reg CF, Reg A + und mehr. Erhöht Reg CF auf 5 Millionen US-Dollar, Reg A + auf 75 Millionen US-Dollar

Während einer offenen Sitzung der Securities and Exchange Commission (SEC) genehmigte die Kommission Aktualisierungen des Ökosystems für ausgenommene Angebote, die den Zugang zu Kapital verbessern, den Zugang zu größeren Möglichkeiten für Anleger verbessern und gleichzeitig wichtige Kriterien für den Anlegerschutz beibehalten sollen.

In einer Parteilinie stimmte die Kommission neuen Regeln zu, nach denen die Reg CF-Mittel von derzeit 1,07 Mio. USD auf 5 Mio. USD und die Reg A + Tier II-Angebote von derzeit 50 Mio. USD auf 75 Mio. USD erhöht werden.

Nach Regel 504 von Reg D wurde die maximale Finanzierungsobergrenze von 5 Mio. USD auf 10 Mio. USD angehoben.

Zusätzliche Verbesserungen, einschließlich des Testens der Gewässer und Spezialfahrzeuge (Special Purpose Vehicles, SPVs) für Reg CF-Angebote, machten den endgültigen Schnitt in einem Prozess, der vor Jahren begann, aber von der aktuellen Kommission offiziell in Angriff genommen wurde, als angekündigt wurde, dass eine Überprüfung des Ökosystems für ausgenommene Angebote erfolgen würde geführt.

In vorbereiteten Bemerkungen SEC-Vorsitzender Jay Clayton erklärte, dass der heutige Schritt “verschiedene strukturelle und verfahrenstechnische Aspekte unseres Rahmens für freigestellte Angebote harmonisieren, vereinfachen und verbessern würde”.

„Die empfohlenen Änderungen spiegeln eine umfassende, rückwirkende Überprüfung eines Rahmens wider, der im Laufe der Zeit leider sowohl für Investoren als auch für Unternehmen, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen, schwierig zu navigieren ist. Einige haben es als „Patchwork“ bezeichnet – ich werde dies später etwas genauer erläutern. Die heutigen Änderungen würden diesen Rahmen rationalisieren, die Effizienz steigern und die Kapitalbildung erleichtern, während wichtige Anlegerschutzmaßnahmen erhalten oder verbessert werden “, sagte Vorsitzender Clayton.

Die heutigen Änderungen würden diesen Rahmen rationalisieren, die Effizienz steigern und die Kapitalbildung erleichtern, während wichtige Anlegerschutzmaßnahmen erhalten oder verbessert werden. Click to Tweet

In einer Pressemitteilung zu den Regeländerungen erklärte der Vorsitzende Clayton, dass für viele KMU der derzeitige Rahmen für steuerbefreite Angebote der einzig gangbare Kanal für die Kapitalbeschaffung ist:

„Diese Unternehmen und ihre potenziellen Investoren müssen sich in einem System aus mehreren Ausnahmen und sicheren Häfen mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen zurechtfinden. Obwohl jede Komponente in diesem Patchwork-System für sich genommen sinnvoll ist, gibt es insgesamt erheblichen Verbesserungsbedarf. Die Mitarbeiter haben verschiedene kostspielige und unnötige Reibungen und Unsicherheiten festgestellt und Änderungen vorgenommen, die diese Ineffizienzen im Kontext eines rationaleren Rahmens beheben, der die Kapitalbildung für kleine und mittlere Unternehmen erleichtert und den Anlegern in den kommenden Jahren zugute kommt. “

Kommissare Hester Peirce und Elad Roisman unterstützte die Regeländerungen. Kommissar Peirce sagte, sie müssten mehr für kleinere Unternehmen tun, die Motoren der Kapitalschöpfung.

“Wir müssen besser daran arbeiten, Kapital für Unternehmen bereitzustellen”, sagte Kommissar Peirce. „Ich betrachte die heutige Arbeit zur Harmonisierung, Vereinfachung und Verbesserung des Ausnahmerahmens als einen positiven Schritt, aber wir müssen noch mehr tun, um sicherzustellen, dass kleine und mittlere Unternehmen im ganzen Land Kapital auf eine funktionierende Weise beschaffen können unterstützt für sie das Wirtschaftswachstum und steht im Einklang mit dem Anlegerschutz.

Kommissare Caroline Crenshaw und Allison Herren Lee Beide befürchten, dass die weitere Öffnung der privaten Märkte dazu führen wird, dass Privatanleger Investitionsmöglichkeiten mit höherem Risiko ausgesetzt sind – möglicherweise einem Risiko, dem sie nicht standhalten können.

Etwas stumpf sagte Kommissar Crenshaw voraus, dass die Ausweitung des Zugangs zu privaten Märkten zu einer größeren wirtschaftlichen Kluft führen wird, in der die Reichen zum Nachteil einer weniger wohlhabenden Bevölkerungsgruppe reicher werden können.

“Anstatt Privatanlegern Zugang zu dieser schwer fassbaren hohen Rendite zu verschaffen, wird der stetige Marsch der Mehrheit zur Ausweitung der Privatmärkte die zunehmende und wirtschaftliche Kluft des Landes nur noch weiter verschärfen”, sagte Kommissar Crenshaw.

Kommissar Roisman stellte die Hypothese von Kommissar Crenshaw in Frage, dass diese Aktualisierungen zu einem größeren Wohlstandsgefälle führen würden.

Am Ende stellte die 3: 2-Abstimmung sicher, dass die Regeln verabschiedet wurden, als der Vorsitzende Clayton zusammen mit den Kommissaren Roisman und Peirce die Maßnahme unterstützte.

Youngro Lee, Gründer und CEO von NextSeed, Gründungsvorsitzender der Verband der Online-Investitionsplattformen (AOIP), sowie ein Mitglied des Small Business Capital Formation Committee der SEC teilten die folgende Erklärung:

„Diese Änderungen spiegeln wider, wie weit diese Branche seit 2016 gekommen ist. Die Regulierung von Crowdfunding hat sich grundlegend positiv auf Tausende lokaler Volkswirtschaften und kleine Unternehmen im ganzen Land ausgewirkt. Mit diesen Änderungen sind wir optimistisch, dass sich diese positiven Auswirkungen beschleunigen werden viel mehr. So viele Menschen und Unternehmen haben im Laufe der Jahre so hart gearbeitet, um zu beweisen, dass Crowdfunding durch Regulierung eine nachhaltige Kraft für das Gute sein kann, und wir sind dankbar, dass die Kommission dieses Potenzial erkannt und so hart daran gearbeitet hat, einen durchdachten Rahmen zu schaffen. Die SEC wurde immer als globaler Vordenker bei der Stärkung der Kapitalmärkte angesehen. Mit diesen Veränderungen hat sie eine unglaubliche Aussage gemacht, dass die Demokratisierung der privaten Kapitalmärkte, die für alle zugänglich ist, wirklich ein wichtiges und lohnendes Ziel ist, das verfolgt und geschützt werden muss. ”

#RegCF hat sich grundlegend positiv auf Tausende lokaler Volkswirtschaften und kleine Unternehmen im ganzen Land ausgewirkt. Mit diesen Änderungen sind wir optimistisch, dass sich diese positiven Auswirkungen deutlich beschleunigen werden. Click to Tweet

Doug Ellenoff, Geschäftsführender Gesellschafter der Anwaltskanzlei Ellenoff, Grossman & Schole, Ein langjähriger Fintech-Anwalt und Berater der AOIP sagte, die angekündigten Änderungen würden dazu beitragen, die Crowdfunding-Branche nachhaltig zu machen.

„Erneut muss die SEC dafür anerkannt werden, dass sie den RE-Fragen der Association of Online Investment Platform zugehört und die vorgeschlagenen Regeln weiterentwickelt hat, die erforderlich sind, um die Crowdfunding-Branche weiter voranzutreiben. Die Erhöhung des Höchstbetrags, der durch die Befreiung von der Crowdfunding-Verordnung erhöht werden kann, ist das wichtigste Problem, das erforderlich war, um mehr und qualitativ bessere Emittenten anzuziehen und der Online-Anlageplattform Gebühren für die Skalierung ihrer Geschäftstätigkeit zur Verfügung zu stellen. Die anderen Vorschläge sind aus anderen Gründen wichtig und werden insgesamt die Zukunftsfähigkeit der Branche verbessern. “

Erneut muss die SEC dafür anerkannt werden, dass sie den RE-Fragen der Association of Online Investment Platform zugehört und die vorgeschlagenen Regeln weiterentwickelt hat, die erforderlich sind, um die Crowdfunding-Branche weiter voranzutreiben. Click to Tweet

Kendrick Nguyen, Vorstandsvorsitzender von Republik und ein erfahrener Wertpapieranwalt und Gründungsmitglied von AOIP lobten Chair Claytons Schwerpunkt darauf, kleineren Unternehmen den Zugang zu Kapital zu ermöglichen:

„Unter dem Vorsitzenden Clayton hat die SEC bemerkenswert aktiv den finanziellen Zugang für kleine Unternehmen und die finanzielle Inklusion für Privatanleger gefördert. Die Harmonisierungsregel ist ein perfekter Abschluss seiner erfolgreichen Amtszeit bei der Kommission. “

Unter dem Vorsitzenden Clayton hat die SEC bemerkenswert aktiv den finanziellen Zugang für kleine Unternehmen und die finanzielle Eingliederung von Privatanlegern gefördert. Die Harmonisierungsregel ist ein perfekter Abschluss seiner erfolgreichen Amtszeit bei der Kommission. Click to Tweet

Maxwell Rich, Stellvertretender General Counsel der Republik, hinzugefügt:

„Die heutige Genehmigung der Harmonisierungsregeln wird als der lang erwartete und benötigte Treibstoff für den Reg-Crowdfunding-Motor in Erinnerung bleiben. Die Republik dankt der Kommission für ihre Bemühungen, die Bedürfnisse privater Unternehmen und der ihnen dienenden Vermittler zu erfüllen, ihnen zuzuhören und auf sie einzugehen. Wir sind begeistert von der Erhöhung der Angebotsgrenzen, der Liberalisierung der Investitionsgrenzen für Anleger und der Rationalisierung der Kommunikationsregeln. Wir können die Zukunft dieser Branche kaum erwarten und sehen heute einen großen Gewinn für Privatanleger, die ihre Portfolios diversifizieren und Unternehmen unterstützen möchten, an die sie glauben Wir möchten uns diese Zeit auch nehmen, um Unternehmen zu ermutigen, die zuvor glaubten, Reg CF oder Reg A + seien zu klein oder unreif für ihre Bedürfnisse, um einen zweiten Blick auf diesen schnell reifenden Teil der privaten Kapitalmärkte zu werfen. “

Die heutige Genehmigung der Harmonisierungsregeln wird als der lang erwartete und benötigte Treibstoff für die Reg-Crowdfunding-Engine in Erinnerung bleiben. Click to Tweet

Die meisten Regeländerungen wurden seit langem von der AOIP, anderen Branchenteilnehmern sowie dem SEC Small Business Capital Formation Committee befürwortet.

Sicher ist, dass alle Investment-Crowdfunding-Plattformen die Regeländerungen der SEC als ein sehr willkommenes Geschenk vor den Wahlen ansehen werden, das dazu beitragen wird, den Sektor der Online-Kapitalbildung zu befeuern und es den Plattformen zu erleichtern, letztendlich Gewinne zu erzielen. Da der Vorsitzende Clayton voraussichtlich Ende des Jahres aus der Kommission ausscheiden wird, wird er in hohem Maße aus dem Amt ausscheiden, indem er das langjährige Ziel erreicht, den Zugang kleinerer Unternehmen zu Kapital zu verbessern.

Die unten aufgeführten aktualisierten Regeln treten 60 Tage nach Veröffentlichung im Bundesregister in Kraft.

DATENBLATT

Erleichterung der Kapitalbildung und Erweiterung der Investitionsmöglichkeiten durch Optimierung des Zugangs zu Kapital für Unternehmer

2. November 2020

Die Securities and Exchange Commission hat heute die Regeln des Securities Act von 1933 geändert, um bestimmte Aspekte des Rahmens für steuerbefreite Angebote zu vereinfachen, zu harmonisieren und zu verbessern, um die Kapitalbildung zu fördern und gleichzeitig wichtige Anlegerschutzmaßnahmen zu erhalten oder zu verbessern.

Die Änderungen allgemein:

  • In einer allgemein gültigen Regel klarer festlegen, ob Emittenten von einer Ausnahmeregelung zu einer anderen wechseln können;
  • Erhöhung der Angebotslimits für Angebote gemäß Regulation A, Regulation Crowdfunding und Rule 504 und Überarbeitung bestimmter individueller Anlagegrenzen;
  • klare und konsistente Regeln für bestimmte Angebotskommunikationen festlegen, einschließlich der Genehmigung bestimmter Aktivitäten zum Testen des Wassers und zum Demo-Tag; und
  • Harmonisierung bestimmter Offenlegungs- und Zulassungsanforderungen sowie Bestimmungen zur Disqualifikation von schlechten Akteuren.

Eine aktualisierte Übersicht über die Ausnahmeregelungen für Angebote finden Sie am Ende dieses Informationsblatts als Referenz.

Hintergrund

Unternehmer und aufstrebende Unternehmen nutzen häufig den Rahmen für steuerbefreite Angebote nach dem Wertpapiergesetz, um beispielsweise Startkapital für ein neues Unternehmen zu beschaffen oder das Wachstum ihres Unternehmens zu finanzieren. Dies kann ein kritischer Schritt auf dem Weg zu einem Börsengang sein, und das Navigieren auf diesem Weg erfordert das Navigieren im komplexen Rahmen für ausgenommene Angebote. Die Komplexität dieses Rahmens spiegelt seine zeitliche Entwicklung durch Gesetzesänderungen und Vorschriften der Kommission wider, die zu unterschiedlichen Anforderungen und Bedingungen für die Befreiung geführt haben. In vielen Fällen empfanden Unternehmen, insbesondere kleinere Unternehmen, den Rahmen als verwirrend und schwierig zu navigieren.

Im März 2020 veröffentlichte die Kommission Änderungsvorschläge und bat um eine öffentliche Stellungnahme zu ihren Vorschlägen zur Vereinfachung, Harmonisierung und Verbesserung des Rahmens für steuerbefreite Angebote nach dem Wertpapiergesetz. Aufgrund der eingegangenen Kommentare sowie anderer Rückmeldungen, einschließlich Empfehlungen der beratenden Ausschüsse der Kommission, des Government-Business-Forums der SEC zur Bildung von Kapital für Kleinunternehmen und der direkten Kontaktaufnahme mit Investoren und Emittenten sowie der direkten Kontaktaufnahme mit Investoren und Emittenten, sollen die Änderungen reduziert werden potenzielle Reibungspunkte, um den Kapitalbeschaffungsprozess effektiver und effizienter zu gestalten, um den sich ändernden Marktanforderungen gerecht zu werden.

Höhepunkte

Integrationsframework. Wenn Emittenten verschiedene Ausnahmen von privaten Angeboten parallel oder in unmittelbarer Nähe verwenden, kann sich die Frage stellen, ob die Angebote zur Analyse der Einhaltung als „integriert“ betrachtet werden müssen. Dieser Bedarf ergibt sich aus der Tatsache, dass viele Ausnahmen unterschiedliche Einschränkungen und Bedingungen für ihre Verwendung haben, einschließlich der Frage, ob die allgemeine Anwerbung von Anlegern zulässig ist. Wenn freigestellte Angebote mit unterschiedlichen Anforderungen separat strukturiert, aber als ein „integriertes“ Angebot analysiert werden, kann es sein, dass das integrierte Angebot nicht alle geltenden Bedingungen und Einschränkungen erfüllt.

Mit den Änderungen wird ein neuer Integrationsrahmen geschaffen, der ein allgemeines Prinzip enthält, das die besonderen Fakten und Umstände von zwei oder mehr Angeboten berücksichtigt, und die Analyse darauf konzentriert, ob der Emittent feststellen kann, dass jedes Angebot entweder den Registrierungsanforderungen des Securities Act entspricht. oder dass für das jeweilige Angebot eine Ausnahme von der Registrierung vorliegt.

Die Änderungen sehen zusätzlich vier nicht ausschließliche sichere Häfen vor der Integration vor, sofern:

  • Angebote, die mehr als 30 Kalendertage vor Beginn eines anderen Angebots oder mehr als 30 Kalendertage nach Beendigung oder Abschluss eines anderen Angebots abgegeben werden, werden nicht in diese anderen Angebote integriert. unter der Vorraussetzung, dass:
  • In dem Fall, in dem ein freigestelltes Angebot, für das eine allgemeine Werbung verboten ist, nach 30 Kalendertagen oder mehr auf ein Angebot folgt, das eine allgemeine Werbung erlaubt, ist der Emittent in Bezug auf jeden Käufer in Bezug auf das befreite Angebot auf der Grundlage der Fakten und Umstände einer vernünftigen Überzeugung Verbot der allgemeinen Werbung, dass der Emittent (oder eine im Namen des Emittenten handelnde Person) diesen Käufer entweder nicht durch allgemeine Werbung angefragt oder vor Beginn des befreiten Angebots, das die allgemeine Werbung verbietet, eine inhaltliche Beziehung zu diesem Käufer aufgebaut hat;
  • Angebote und Verkäufe, die gemäß Regel 701 gemäß einem Vorsorgeplan für Mitarbeiter oder gemäß Regel S gemacht wurden, werden nicht in andere Angebote integriert.
  • Ein Angebot, für das eine Registrierungserklärung nach dem Securities Act eingereicht wurde, wird nicht integriert, wenn es gemacht wird:
    • nach einem gekündigten oder abgeschlossenen Angebot, für das eine allgemeine Werbung nicht zulässig ist,
    • ein gekündigtes oder abgeschlossenes Angebot, für das eine allgemeine Werbung zulässig ist, das nur an qualifizierte institutionelle Käufer und institutionell akkreditierte Anleger gerichtet wurde, oder
    • ein Angebot, für das eine allgemeine Werbung zulässig ist, das mehr als 30 Kalendertage vor Beginn des registrierten Angebots beendet oder abgeschlossen wurde; und
    • Angebote und Verkäufe, die unter Berufung auf eine Ausnahme erfolgen, für die eine allgemeine Werbung zulässig ist, werden nicht integriert, wenn sie nach einem gekündigten oder abgeschlossenen Angebot abgegeben werden.
    • Angebots- und Anlagegrenzen. Die Kommission ändert die derzeitigen Angebots- und Investitionsgrenzen für bestimmte Ausnahmen.

      Für Verordnung A gelten die Änderungen:

      • Erhöhung des maximalen Angebotsbetrags gemäß Tier 2 der Verordnung A von 50 Mio. USD auf 75 Mio. USD; und
      • Erhöhung des maximalen Angebotsbetrags für Sekundärverkäufe gemäß Tier 2 der Verordnung A von 15 Mio. USD auf 22,5 Mio. USD.

      Für die Verordnung Crowdfunding die Änderungen:

      • Erhöhung des Angebotslimits in Regulation Crowdfunding von 1,07 Mio. USD auf 5 Mio. USD;
      • Änderung der Anlagegrenzen für Anleger in Crowdfunding-Angeboten von Regulation durch:
      • Aufhebung der Anlagegrenzen für akkreditierte Anleger; und
      • Verwendung des höheren Betrags ihres Jahreseinkommens oder Nettovermögens bei der Berechnung der Anlagegrenzen für nicht akkreditierte Anleger; und
    • Verlängerung der bestehenden vorübergehenden Erleichterung um 18 Monate, die eine Befreiung von bestimmten Anforderungen für die Überprüfung des Crowdfunding-Abschlusses für Emittenten vorsieht, die Wertpapiere im Wert von 250.000 USD oder weniger anbieten, die auf die Befreiung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten angewiesen sind.
    • Für Regel 504 der Verordnung D gelten folgende Änderungen:

      • Erhöhen Sie den maximalen Angebotsbetrag von 5 Mio. USD auf 10 Mio. USD.

      Kommunikation „Test the Waters“ und „Demo Day“. Die Kommission ändert das Angebot von Kommunikationsregeln durch:

      • Erlauben eines Emittenten, generische Werbung für Zinsmaterialien zu verwenden, um das Wasser für ein freigestelltes Angebot von Wertpapieren zu testen, bevor festgelegt wird, welche Befreiung er für den Verkauf der Wertpapiere verwenden wird;
      • Erlaubnis für Crowdfunding-Emittenten der Verordnung, vor Einreichung eines Angebotsdokuments bei der Kommission auf ähnliche Weise wie in der aktuellen Verordnung A „das Wasser zu testen“; und
      • vorausgesetzt, dass bestimmte „Demo-Day“ -Kommunikationen nicht als allgemeine Werbung oder allgemeine Werbung gelten.

      Regulation Crowdfunding und Regulation A Förderfähigkeit. Mit den Änderungen werden Regeln festgelegt, die die Verwendung bestimmter Zweckgesellschaften ermöglichen, die als Kanal für Anleger dienen, um die Investition in Emittenten der Crowdfunding-Verordnung zu erleichtern. Die Änderungen sehen außerdem Zulassungsbeschränkungen für die Anwendung der Verordnung A durch Emittenten vor, die in ihren Berichtspflichten nach dem Exchange Act in Verzug sind.

      Sonstige Verbesserungen an bestimmten Ausnahmen. Die Änderungen auch:

      • die Finanzinformationen, die nicht akkreditierten Anlegern in Regel 506 (b) Privatplatzierungen zur Verfügung gestellt werden müssen, ändern, um sie an die Finanzinformationen anzupassen, die Emittenten Anlegern in Angeboten der Verordnung A zur Verfügung stellen müssen;
      • Hinzufügen eines neuen Elements zur nicht exklusiven Liste der Überprüfungsmethoden in Regel 506 (c);
      • Vereinfachung bestimmter Anforderungen für Angebote gemäß Regel A und Herstellung einer größeren Kohärenz zwischen Regel A und registrierten Angeboten; und
      • Harmonisierung der Bestimmungen zur Disqualifikation von schlechten Akteuren in Regulation D, Regulation A und Regulation Crowdfunding.

      Was kommt als nächstes?

      Die Änderungen werden 60 Tage nach Veröffentlichung im Bundesregister wirksam, mit Ausnahme der Verlängerung der vorläufigen Crowdfunding-Bestimmungen, die mit Veröffentlichung im Bundesregister wirksam werden.

      Übersicht über geänderte Ausnahmen bei der Kapitalbeschaffung

      Art des Angebots
      Angebotslimit innerhalb von 12 Monaten
      Allgemeine Aufforderung
      Emittentenanforderungen
      Anlegeranforderungen
      SEC-Anmelde- oder Offenlegungsanforderungen
      Einschränkungen beim Weiterverkauf
      Befreiung von der staatlichen Registrierung und Qualifikation
      Abschnitt 4 (a) (2)
      Keiner
      Nein
      Keiner
      Transaktionen eines Emittenten ohne öffentliches Angebot. Siehe SEC gegen Ralston Purina Co..
      Keiner
      Ja. Eingeschränkte Wertpapiere
      Nein
      Regel 506 (b) von
      Vorschrift D.
      Keiner
      Nein
      Es gelten Disqualifikationen für „schlechte Schauspieler“
      Unbegrenzt akkreditierte Investoren
      Bis zu 35 anspruchsvolle, aber nicht akkreditierte Anleger in einem Zeitraum von 90 Tagen
      Formular D.
      Angleichung der Offenlegungspflichten für nicht akkreditierte Anleger mit Angeboten gemäß Regulation A.
      Ja. Eingeschränkte Wertpapiere
      Ja
      Regel 506 (c) von
      Vorschrift D.
      Keiner
      Ja
      Es gelten Disqualifikationen für „schlechte Schauspieler“
      Unbegrenzt akkreditierte Investoren
      Der Emittent muss angemessene Schritte unternehmen, um zu überprüfen, ob alle Käufer akkreditierte Anleger sind
      Formular D.
      Ja. Eingeschränkte Wertpapiere
      Ja
      Vorschrift A: Tier 1
      20 Millionen Dollar
      Zulässig; Vor der Qualifizierung ist die Prüfung der Gewässer vor und nach Einreichung der Angebotserklärung zulässig
      US-amerikanische oder kanadische Emittenten
      Ausgenommen Blankoscheck-Unternehmen, * registrierte Investmentgesellschaften, Geschäftsentwicklungsunternehmen, Emittenten bestimmter Wertpapiere, bestimmte Emittenten, die einer Anordnung gemäß Abschnitt 12 (j) unterliegen, sowie Regel A und berichtende Emittenten, die bestimmte erforderliche Berichte nicht eingereicht haben
      Es gelten Disqualifikationen für „schlechte Schauspieler“
      Keine Asset Backed Securities
      Keiner
      Formular 1-A, einschließlich zweijähriger Abschlüsse
      Bericht beenden
      Nein
      Nein
      Regel A: Tier 2
      75 Millionen Dollar
      Nicht akkreditierte Anleger unterliegen Anlagegrenzen, die auf dem höheren Jahreseinkommen und dem höheren Nettovermögen basieren, es sei denn, Wertpapiere werden an einer nationalen Wertpapierbörse notiert
      Formular 1-A, einschließlich zweijähriger geprüfter Abschlüsse
      Jahres-, Halbjahres-, aktuelle und Exit-Berichte
      Nein
      Ja
      Regel 504 von
      Vorschrift D.
      10 Millionen Dollar
      Unter bestimmten Umständen zulässig
      Ausgeschlossen sind Blankoscheck-Unternehmen, Exchange Act-Berichtsunternehmen und Investmentunternehmen
      Es gelten Disqualifikationen für „schlechte Schauspieler“
      Keiner
      Formular D.
      Ja. Eingeschränkte Wertpapiere, außer unter bestimmten Umständen
      Nein
      Verordnung
      Crowdfunding; Abschnitt 4 (a) (6)
      5 Millionen Dollar
      Prüfung der Gewässer, die vor Einreichung des Formblatts C zulässig sind
      Zulässig mit Werbebeschränkungen nach Einreichung von Formular C.
      Das Angebot muss auf einer Internetplattform über einen registrierten Vermittler durchgeführt werden
      Ausgeschlossen sind Nicht-US-Emittenten, Blankoscheck-Unternehmen, Exchange Act-Berichtsunternehmen und Investmentunternehmen
      Es gelten Disqualifikationen für „schlechte Schauspieler“
      Keine Anlagegrenzen für akkreditierte Anleger
      Nicht akkreditierte Anleger unterliegen Anlagegrenzen, die auf dem höheren Jahreseinkommen und dem höheren Nettovermögen basieren
      Formular C, einschließlich zweijähriger Abschlüsse, die je nach Bedarf zertifiziert, überprüft oder geprüft werden
      Fortschritts- und Jahresberichte
      12-monatige Wiederverkaufsbeschränkungen
      Ja
      Intrastate: Abschnitt 3 (a) (11)
      Keine Bundesgrenze (im Allgemeinen Einzelstaatsgrenzen zwischen 1 und 5 Millionen US-Dollar)
      Die Teilnehmer müssen in einem Bundesstaat ansässig sein.
      In-State-Bewohner “Geschäfte machen” und in-State eingegliedert; Ausgeschlossen sind eingetragene Investmentgesellschaften
      Anbieter und Käufer müssen in einem Bundesstaat ansässig sein
      Keiner
      Wertpapiere müssen bei Staatsbürgern zur Ruhe kommen
      Nein
      Intrastate: Regel 147
      Keine Bundesgrenze (im Allgemeinen Einzelstaatsgrenzen zwischen 1 und 5 Millionen US-Dollar)
      Die Teilnehmer müssen in einem Bundesstaat ansässig sein.
      In-State-Bewohner “Geschäfte machen” und in-State eingegliedert; Ausgeschlossen sind eingetragene Investmentgesellschaften
      Anbieter und Käufer müssen in einem Bundesstaat ansässig sein
      Keiner
      Ja. Der Weiterverkauf muss sechs Monate lang innerhalb des Staates erfolgen
      Nein
      Intrastate: Regel 147A
      Keine Bundesgrenze (im Allgemeinen Einzelstaatsgrenzen zwischen 1 und 5 Millionen US-Dollar)
      Ja
      In-State-Bewohner und “Geschäfte machen” in-State; Ausgeschlossen sind eingetragene Investmentgesellschaften
      Käufer müssen in einem Bundesstaat ansässig sein
      Keiner
      Ja. Der Weiterverkauf muss sechs Monate lang innerhalb des Staates erfolgen
      Nein

      SEC Erleichterung der Kapitalbildung und Erweiterung der Investitionsmöglichkeiten durch Verbesserung des Zugangs zu Kapital auf privaten Märkten 33-10844 11.2.20